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Ein sicheres Netz

Henrike von Scheliha: Die Familienrechtlerin übers Ausland und Aufgaben jenseits der Lehre


Prof. Henrike von Scheliha ist seit Juni 2024 Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, an der Bucerius Law School. Im Juli haben wir sie für ein Gespräch in ihrem neuen Büro getroffen.


Können Sie sich noch an Ihre erste Woche als Studentin erinnern?

 

Extrem gut sogar. In meinem deutsch-französischen Studiengang waren wir 30 Französinnen und Franzosen und 30 Deutsche. Zusammen haben wir eine Stadtrallye gemacht und es gab Kinderspiele zum Kennenlernen. In meiner ersten richtigen Vorlesungswoche hatte ich drei großartige Professor:innen, die maßgeblich dazu beigetragen haben, meine Begeisterung für Jura zu wecken.

 

Warum ein deutsch-französisches Studium?

 

Ich habe keinerlei französische Wurzeln, aber viele Austausche nach Frankreich gemacht, liebe die Sprache und habe bis heute in Frankreich viele Freundschaften. Der Studiengang war ehrlich gesagt ein Zufallsfund, den ich beim Stöbern für die Zeit nach dem Abitur entdeckt habe. Man studiert sowohl deutsches als auch französisches Recht. Nach vier Semestern in Deutschland geht man für zwei Jahre nach Frankreich für das dortige Grundstudium. Man schreibt jeweils eine Bachelorarbeit auf Französisch und Deutsch.

 

Klingt anspruchsvoll.

 

Das war auch taff! Aber ich habe es sehr geliebt.

 

Nach Ihrem ersten Examen haben Sie eine Promotion zu einem familienrechtlichen Thema geschrieben, in der Sie das deutsche und französische Rechtssystem behandeln. Ist Ihnen die rechtsvergleichende Arbeit ein langfristiges Forschungsanliegen?

 

Der Blick über nationale Grenzen ist mir superwichtig. Die tatsächlichen inhaltlichen Fragen sind häufig ähnlich. Welche Antworten andere Rechtsordnungen darauf geben, finde ich total inspirierend: Warum funktionieren einzelne Teile unseres Rechtssystems auf diese und jene Weise? Warum ist das in anderen Ländern so unterschiedlich? In meiner Forschung wird Rechtsvergleichung immer einen Platz haben.

 

Setzt rechtsvergleichende Arbeit auch Auslandserfahrung voraus?

 

Zumindest sind Auslandsaufenthalte und ein Interesse für andere Länder und Kulturen mehr als nur „nice Add-ons“. Leider ist der Staatsexamensstudiengang sehr eng getastet und sieht ein einziges, klares Ziel vor. Da ist kaum Platz für Blicke nach links und rechts, dabei empfinde ich genau das als notwendig für die persönliche und fachliche Entwicklung. Jura findet eben nicht im luftleeren Raum statt. Es ist für uns das Handwerkszeug, das wir auf tatsächliche Probleme anwenden – und die Probleme, mit denen wir konfrontiert sind, sind eben häufig global! Wenn man sich das einmal bewusst gemacht hat, sind der Blick und Gang ins Ausland wirklich förderlich.

 

Sie hatten vor uns schon mit einem anderen Alumni-Verein zu tun: dem Ihres eigenen Studiengangs. Dort waren Sie sogar selbst aktiv! Wie bewerten Sie Engagement während des Studiums vor diesem Hintergrund?

Engagement ist zweischneidig: Man kann sich nur engagieren, wenn man die zeitlichen – und finanziellen – Kapazitäten dafür hat. Wenn man arbeiten muss, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ist das deutlich schwieriger. Davon abgesehen ist es aber auch für die eigene Seele schön, in der wirklichen und nicht nur der Jurawelt unterwegs zu sein. Man braucht Abstand, um Kreativität für das Studium zu haben.



Hat Ihnen Ihr Engagement im Berufsleben geholfen?

 

Total! Unser Alumni-Verein fühlt sich an wie eine Familie und ist wirklich total niedrigschwellig. Da ruft man sich auch häufiger mal an und fragt nach generellem Rat und Tipps für einen Referendariatsplatz oder Promotionsprojekte. Diese wissenschaftliche und praktische Vernetzung ist großartig!

 

Durch eine Veranstaltung Ihres Alumni-Vereins sind Sie sogar am Bundesverfassungsgericht gelandet.

 

Genau, das war aber Zufall. Ich habe meinen späteren Chef Henning Radtke bei einem von unserem Alumni-Verein organisierten Panel kennengelernt, auf dem er geredet hat. Wir sind danach über meine familienrechtliche Dissertation ins Gespräch gekommen und da er für Artikel 6 GG in all seinen Facetten zuständig ist, hat er mir eine freie Stelle angeboten. Die Arbeit war fordernd, spannend und vielseitig. Juristisches Hochreck mit fachlich exzellenten Kolleg:innen! Diese zweieinhalb Jahre waren ein Höhepunkt ganz am Anfang meines Berufslebens – zumindest zu der Zeit. Wer weiß, was noch kommt! Die Juniorprofessur fürs Familienrecht hier ist definitiv ein weiterer.

 

Bei einem Blick auf die Zahlen der Fachanwaltschaften fällt auf, dass das Familienrecht die einzige Frauendomäne ist. Können Sie sich erklären, woher diese Verteilung kommt?

 

Es überrascht mich zwar nicht, war mir aber auch nicht wirklich bewusst. Das haut leider in eine Klischeekiste, in der ich mich eigentlich nicht bewegen möchte. Die familienrechtlichen Themen, die in der Praxis relevant sind, sind hoch emotionalisiert; zum Beispiel Streitigkeiten zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Die Menschen, die im Gerichtssaal aufeinandertreffen oder sich an eine Kanzlei wenden, sind oftmals an ihren persönlichen Grenzen. Würde man in diese Klischeekiste greifen wollen, könnte man annehmen, dass sich Frauen von der erforderlichen emphatischen Herangehensweise eher mitreißen lassen und sich zumindest mental bereits mit ähnlichen Situationen auseinandersetzen mussten. Davon auszugehen, dass Frauen automatisch eine höhere emotionale Intelligenz haben und weniger rational denken, ist aber ziemlich stereotypisch. Ob ich argumentativ in diese Richtung gehen möchte? Nein! Erklären kann ich mir den vergleichsweise höheren Frauenanteil im Familienrecht nicht.

 

Darauf lässt sich entnehmen, dass es um den Frauenanteil in der Forschung nicht sonderlich anders als in anderen Rechtsgebieten gestellt ist?

 

Das stimmt! Auch wenn ich das nie in Zahlen erhoben habe. Im Dezernat von Herrn Radtke war ich lange die einzige Frau.

 

Haben Sie sich als junge Frau auf dem Weg in die Wissenschaft benachteiligt gefühlt?

 

Da sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Es gibt dabei zwei Komponenten. Bei Tagungen, Podiumsdiskussionen oder generellem wissenschaftlichen Austausch sind die Beiträge männlicher Teilnehmer tendenziell – um nicht weiter in der Klischeekiste zu wühlen (lacht) – lauter, zahlreicher und schärfer formuliert als die ihrer Kolleginnen. Das hat mich damals sehr beschäftigt und war auch ein Grund für mich, nach meiner Promotion zunächst nicht weiter in der Wissenschaft arbeiten zu wollen. Es ist ein Dilemma, in dem sich Frauen häufiger wiederfinden als Männer: der Wunsch, die eigenen Thesen mit Nachdruck zu vertreten und dabei zugleich sich selbst und den eigenen Werten treu zu bleiben. Man muss also den Mut aufbringen, sich nicht nur deshalb auf eine bestimmte Weise zu verhalten, um etwas zu beweisen oder gegen Frauen-Stereotype anzukämpfen.

 

Dann besteht natürlich noch generell eine strukturelle Abhängigkeit, etwa von dem Goodwill der betreuenden Person oder anderen Wissenschaftler:innen, mit denen man es sich persönlich nicht verderben möchte, weil sie wichtig für die eigene Karriere sein könnten. Das ist ein Zwiespalt, über den kaum jemand spricht, und das beschäftigt mich wahnsinnig. Wie können Frauen ihre Grenzen – ob sozial oder körperlich – kommunizieren, ohne dass sie die Angst haben müssen, dass es ihnen im wissenschaftlichen oder beruflichen Fortkommen einen Nachteil bringt? Da ist es nach meinem Gefühl für uns einfach schwieriger. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, anderen Frauen in der Wissenschaft bei solchen Fragen zur Seite zu stehen.

 

Wie stellen Sie sich diese Unterstützung vor?

 

Das, was ich insbesondere Studentinnen und jungen Wissenschaftlerinnen auf den Weg geben möchte, ist Mut. Es braucht immer Mut und auch ein Netz an Personen, die hinter einem stehen. Ich hatte immer Menschen, denen ich auf fachlicher und persönlicher Ebene vertrauen und mit denen ich Höhen und Tiefen teilen konnte. Dieser Schutzpanzer bestand nicht nur, aber eben auch aus Frauen. Das ist in der Ausbildung und beim wissenschaftlichen Arbeiten so, so wichtig – wichtiger, als noch den letzten Aufsatz gelesen zu haben.



Zurück zum Familienrecht: Sie haben bereits die Emotionen erwähnt, die in der Praxis hochkochen können. Welche Bedeutung nehmen in der familienrechtlichen Forschung Beobachtungen aus der Psychologie oder Soziologie ein?

 

Interdisziplinarität ist im Familienrecht essenziell. Man kann auf Erkenntnisse aus Nachbarwissenschaften wie Medizin, Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Geschichte zurückgreifen–

 

Wieso die historische Perspektive?

 

Um zum Beispiel zu erkennen, wie sich die Familie und das Frauenbild verändert haben. Generell war es für meine eigenen Schlussfolgerungen schon immer sehr erhellend, mich damit zu beschäftigen, wie andere Wissenschaften auf meine Themen schauen. Die Familie als solche ist einem extremen Wandel ausgesetzt. Reagiert das Recht darauf? Meiner Ansicht nach nicht genug. Das ist jedoch keine allein rechtliche Frage. Man muss sich überlegen, was eine Familie ist, woraus Familienbindungen bestehen und wie sich diese entwickelt haben. Wenn man sich auf die Tatsachenebene begibt, sind fachfremde Erkenntnisse grundlegend wichtig.

 

Haben solche Erkenntnisse auch bei Ihrer Promotion zum Abstammungsrecht geholfen?

 

Ich habe in der Forschung dazu viele sozialwissenschaftliche Studien zu Eltern-Kind-Beziehungen, genetischer und sozialer Elternschaft herangezogen. Wie viele familiäre Bindungen kann ein Mensch haben? Müssen die elterlichen Bezugspersonen verschiedenen Geschlechts sein? Welche Auswirkungen hat die Existenz mehrerer Personen mit elterlicher Verbindung auf die Bindungsentwicklung von Kindern? Beim Thema Familiengründung mittels reproduktionsmedizinischer Maßnahmen musste ich mir medizinische Zusammenhänge erschließen, um das verstehen zu können.

 

Zum Beispiel In-Vitro-Fertilisationen in Fällen der Unfruchtbarkeit?

 

Genau! Aber darüber hinaus auch Themen wie Leihmutterschaft, Eizellabgaben oder Samenspenden. Wie wirkt sich die jeweils vorhandene oder fehlende genetische Verbindung auf die Eltern-Kind-Beziehung und die kindliche Entwicklung aus? Das Kind ist immer die schwächste Person im Gefüge. Deshalb muss man es besonders im Blick behalten.

 

Können Sie sagen, was der Unterschied des Status der Familie zwischen Frankreich und Deutschland ist?

 

Wahnsinnig verkürzt war meine anfängliche These, dass Deutschland sowohl im Verfassungs- als auch im einfachen Recht mehr auf die genetische Verbindung achtet, während in Frankreich die soziale Bindung – der Wille zur Familienbildung – zählt. Ganz so leicht ist es aber nicht. Gerade in den letzten 60 Jahren hat sich so viel verändert: Wir haben heute mehr Patchworkfamilien, der Stellenwert der Ehe sinkt tendenziell und biologische Verbindungen können durch Tests ganz easy festgestellt werden. Da hat sich also vieles verschoben.

 

Im Rahmen meiner Forschung bin ich schließlich im deutschen Verfassungs- und einfachen Recht darauf gestoßen, dass der Fokus auf den Rechten der Einzelnen liegt. In Frankreich hat dagegen das Kollektiv „Familie“ einen rechtlichen Wert. Das gibt es in dieser Form in Deutschland über Artikel 6 Absatz 1 GG hinaus nicht. In unserem Recht geht es um die Individualbeziehungen zwischen Vater und Kind, Co-Mutter und Kind, Großelternteil und Kind … weniger um das Kollektiv Familie. Aus dem Grund ziehen die Rechtsordnungen in Abwägungsfragen, beispielsweise bei der Vaterschaftsanfechtung oder inzestuösen Eltern-Kind-Beziehungen, unterschiedliche Konsequenzen.

 

Gibt es dabei konkrete Innovationen im Familienrecht?

 

Die fortschreitende Gleichstellung der Geschlechter und die Diversifizierung von familiärem Zusammenleben werden gesellschaftlich langsam anerkannt. Darauf sollte das Recht reagieren, tut es aber nicht ausreichend. Queere Elternschaft ist dabei zum Beispiel ein großes und wichtiges Thema. Die aktuelle Koalition meinte, sie würde das angehen – I doubt it!

 

Ein Thema, das mich besonders beschäftigt, ist das Stichwort Intergenerationalität. Kinder können nichts für die Welt, in die sie hineingesetzt werden. Wie kann man ihnen also eine noch stärkere Stimme bei Themen wie Wahlen, dem Rentensystem oder Klima geben? Das sind Fragen, die in der rechtlichen Diskussion jetzt erst aufkommen. Das Familienrecht hat zudem irrsinnig viele Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche, etwa das Erbrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Prozessrecht oder Staatsangehörigkeitsrecht. Da müsste eigentlich eine Menge passieren. Ich plane auch künftig, hier zu diesen Themen zu forschen.

 

Dabei hatten Sie sich nach der Promotion schon fast von der Forschung verabschiedet.

 

Tatsächlich war es der Job beim Bundesverfassungsgericht, der mir gezeigt hat, dass die Wissenschaft mich einfach nicht loslässt. Natürlich gab es trotzdem Unsicherheiten: Stichwort Wissenschaftszeitvertrag, Stellenmangel und Vertretungsprofessuren. Diese strukturelle Abhängigkeit hat mich immer abgeschreckt. Als ich die Stellenausschreibung hier gesehen habe, wollte ich es einfach mal versuchen. Im Bewerbungsprozess habe ich gemerkt, dass ich es einfach unbedingt will und die Law School eine großartige Chance für mich ist, dass ich aber auch viel zurückgeben kann. Das Gespräch nach meinem Probevortrag war ein interessierter, humorvoller und nachdenklicher Austausch, der nichts von einer Prüfung hatte. Es war einfach ein gutes Match! Ich bin wahnsinnig glücklich und dankbar, dass ich die Möglichkeit bekommen habe, mich hier einbringen zu können. Das war kein langer Plan und letztlich vielleicht Glück, aber auch harte Arbeit.



Wie haben Sie vom Erfolg der Bewerbung erfahren?

 

Christian Bumke hat mich noch an dem Abend des Probevortrags angerufen und mir gesagt, dass er sehr glücklich sei, mir die Nachricht zu überbringen, dass heute wiederum ein sehr glücklicher Tag für mich sei. Das war einfach nur ein Traum!

 

Sie sind nun Teil eines kontroversen Ausbildungssystems, unter dem nicht wenige Studierende auf dem Weg zum Examen leiden. Wie nehmen Sie Ihre Rolle als Professorin wahr? Wie wichtig ist dabei professionelle Distanz?

 

Ehrlich gesagt: Professionelle Distanz ist wichtig, aber nicht so meins… Authentizität ist mir wichtiger und das kann ich nur leben, wenn ich mich auch emotional in Situationen hineinbegebe. Gerade in der Examensvorbereitung kann man Privates von Beruflichem im Sinne des Studiums nicht klar trennen, weil man sich in einer Ausnahmesituation befindet. Ich bin gern Ansprechpartnerin für fachliche Fragen, aber eben auch für Sorgen, die jenseits von „Ich verstehe diesen Meinungsstreit nicht“ stattfinden. Bei Unsicherheiten bis hin zu wirklicher Prüfungsangst möchte ich gern dabei unterstützen, eine Resilienz und – um auf das zurückzukommen, was ich Studentinnen auf den Weg geben wollte – sich ein sicheres Netz an Menschen aufzubauen, denen man sich anvertrauen kann. Falls ich als Dozentin ein Teil davon sein kann und entsprechende Angebote von Studierenden mit solchen Nöten angenommen werden, mache ich das sehr gern.

 

Wie kann man diese Bemühungen konkret in die Lehre einbauen?

Cold Calling mag ich nicht, aber es gibt bestimmte Tools, um alle einzubinden: Mentimeter-Umfragen und anschließende Diskussionen oder Falllösungen in der Vorlesung. Ich bin aktuell dabei, das Konzept Vorlesung generell zu überdenken: Wie kann man die unterschiedlichen Lerntypen und -geschwindigkeiten berücksichtigen? Das Tempo ist eigentlich das Hauptproblem. Während einige sich schon irgendwelche Sonderkonstellationen ausdenken, sind andere noch beim ersten Punkt des Prüfungsschemas – was auch überhaupt nicht schlimm ist!

 

Eigentlich könnte man als Lehrperson angesichts der immensen Stofffülle sagen: Ich gebe das Handwerkszeug „Jura“ sowie einen Grundstock an Wissen mit und zeige auf, wie man sich übriges Spezialwissen selbst erarbeitet.

 

Sie haben gerade die Einbindung von Medien in der Lehre erwähnt. Können Sie sich vorstellen, auch Lehrvideos in Zusammenarbeit mit dem Videostudio anzubieten, wie es einige aus dem Professorium vorgemacht haben?

 

Auf jeden Fall! Ich glaube, das ist genau das Richtige für das individuelle Lerntempo. Alle Studierenden haben dasselbe 20-minütige Video. Sie können es sich dreimal ansehen, Pause machen, zurückspulen oder auf doppelte Geschwindigkeit stellen, wenn ich zu langsam rede… Das möchte ich langfristig unbedingt anbieten. Ich glaube, dass man solche Videos auch in der Vorlesung live einsetzen kann. Ich glaube, die „neuen“ Medien kann man noch so viel besser nutzen, als das bisher in der Ausbildung der Fall ist.

 

Sehen Sie die Zukunft der Lehre in solchen interaktiven Formaten?

 

Absolut. Das liegt an der schnellen Welt und unserem krassen Medienkonsum. Dabei rede ich nicht nur von den Studierenden! Das betrifft uns alle, wenn wir eine Serie gucken, gleichzeitig am Handy sind, einen Liveticker verfolgen und vielleicht noch telefonieren… Mir passiert das auch! Genau deshalb sind interaktive Formate so wichtig. Keine Fallbearbeitung an sich bringt so viel wie der gemeinsame Austausch in einer Runde. Dafür müssen wir noch mehr Raum schaffen und daran beteilige ich mich in den nächsten Jahren gern.

 

Sehen Sie Ihre langfristige Berufung in der Lehre?

 

Im Moment möchte ich erst einmal ankommen und mich der Aufgabe als Juniorprofessorin zu 100 Prozent widmen. Ich bin 31 Jahre alt und habe keine anderweitigen beruflichen Ziele, die ich mir gerade erarbeiten müsste. Ich möchte nicht zeitnah EGMR-Richterin oder Bundeskanzlerin werden (lacht)! Mein Fokus liegt jetzt hier auf der Forschung und Lehre an der Law School für die nächsten sechs Jahre.


Pauline Cruse (Jg. 2019)

Megan Brooks (Jg. 2023)


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