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Keine Hochschule für Schnösel

Von einer großen Idee und ihrer Realisierung: Wie unsere Hochschule Wirklichkeit wurde



Die Idee

 

An einem Märzabend 1997 – etwa anderthalb Jahre nach dem Tod von Gerd Bucerius – traf sich eine illustre Runde auf Einladung des damaligen Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg in dessen Amtszimmer im Obergeschoss des Rathauses. Henning Voscherau flüchtete, dass Hamburg wissenschaftlich den Anschluss verlieren könnte, nachdem an der Universität ein Exodus bekannter Professoren stattgefunden hatte. Anwesend waren der Präsident der Universität Hamburg, der Jurist Jürgen Lüthje, der Präsident der Joachim-Jungius-Gesellschaft, Otto Kraus, Max-Planck-Direktor Reimar Lüst und Thomas Milow, damals Senator für Stadtentwicklung und Chef der Senatskanzlei. Für die ZEIT-Stiftung waren Helmut Schmidt, Marion Gräfin Dönhoff, Manfred Lahnstein, Karsten Schmidt, Hilde von Lang, Klaus Asche und Michael Göring eingeladen.

 

Der Erste Bürgermeister hatte hohe Erwartungen. Voscherau fragte die ZEIT-Stiftung, was die Stiftung für Hamburg tun könne und ob sie eine eigene wissenschaftliche Einrichtung gründen und tragen könne. Voscherau schwebte eine Wirtschafts- oder Handelshochschule vor, schließlich war Hamburg durch den Hafen Deutschlands Tor zur Welt. Michael Göring war der Idee zugetan. Er wandte jedoch ein, dass es mit der WHU, EBS und Hol bereits private wirtschaftswissenschaftliche Hochschulen in Deutschland gäbe. In die darauffolgende Stille hinein bemerkte Klaus Asche, dass sein Sohn Florian gerade in Chicago an einer Law School sei und fragte, ob es nicht etwas Gleichartig und Gleichwertiges in Deutschland geben müsste. Diese spontan geäußerte Idee einer Law School sollte sich als folgenreich erweisen.



Die Zweifel

 

Ein Selbstläufer war diese Idee bei der ZEIT-Stiftung jedoch nicht. Helmut Schmidt und Marion Gräfin Dönhoff hatten Bedenken. Helmut Schmidt zitierte Shakespeare („The first thing we do, let's kill all the lawyers“), als die Idee einer Law School vertieft wurde. In Anbetracht der erheblichen staatlichen Zuschüsse in dieser Zeit an die private Universität Witten/Herdecke fürchtete er, dass eine Law School mehr Bürde denn Beitrag zur Zivilgesellschaft werden könnte. Zudem sollte die Law School „keine Hochschule für Schnösel“ werden. Helmut Schmidt forderte daher eine doppelte Devise: Erstens – in den Worten von Helmut Schmidt – „keinen Pfennig Staatsknete“, und zweitens eine Studierendenauswahl unabhängig vom finanziellen Hintergrund und mit Finanzierungshilfen. Gräfin Dönhoff wollte hingegen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen eher verwenden, um osteuropäischen Studierenden ein Studium in Deutschland zu ermöglichen. Damit hatten zwei gewichtige Stimmen aus dem Kuratorium Bedenken angemeldet.

 

Zwei Ereignisse leisteten Überzeugungskraft: Eine Machbarkeitsstudie von Roland Berger und eine Autofahrt nach Schleswig-Holstein. Die Unternehmensberatung Roland Berger errechnete, dass der ZEIT-Stiftung trotz der Finanzierung der Law School noch viel finanzieller Spielraum für andere Projekte verbleiben würde. Denn die Law School werde mittel- und langfristig lediglich jährliche Zuwendungen in Höhe von 6 Mio. DM benötigen – tatsächlich sollten es dann jährlich 8,5 Mio. Euro werden.

 

Auf einer Autofahrt nach Neumünster – der Künstler Manfred Sihle-Wissel sollte dort die bronzene Büste der Gräfin anfertigen, die heute vor Raum 0.59 steht – sprachen Göring und Dönhoff über die Law School. Göring überzeugte mit seinem Plädoyer, dass eine dem Gemeinwohl verpflichtete, aus privater Hand finanzierte Stiftung junge Menschen für vier bis fünf – mit Promotion sechs – Jahre mit diesem Gemeinwohlauftrag tatsächlich prägen kann. Es würde ihnen eine Initiative vermittelt, für die Zivilgesellschaft einzustehen und nicht gleich nach dem Staat zu rufen. Eine Law School würde Juristinnen und Juristen ausbilden, die in kleinen und großen Sozietäten, nationalen wie internationalen Unternehmen, in der Politik, in der Verwaltung und in der Justiz Dienst an der Gesellschaft erbringen. 

 

Je konkreter die Vorschläge wurden, desto mehr wandelten sich die Zweifler zu Unterstützern. Gräfin Dönhoff gab später mit Bekennermut zu, dass sie sich am Anfang getäuscht habe und als Helmut Schmidt seine früheren Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus dem Bundeskanzleramt nach Hamburg einlud, bestand er darauf, dass dieses Treffen auf dem Hochschulcampus stattfinden müsse.



Das Gründungsteam

 

Im Januar und Mai 1998 stellte die ZEIT-Stiftung die Idee einer Law School den Fakultätsmitgliedern der Universität Hamburg, namhaften Hamburger Richtern und Anwälten vor, um zu testen, wie eine private Hochschule für Rechtswissenschaft aufgenommen werden würde. Viele Ordinarien an der Universität äußerten sich zurückhaltend. Hein Kötz, damals Direktor des Max-Planck-Instituts, hingegen überzeugte die Idee. Im Frühjahr 1999 verabredete sich deshalb Michael Göring mit Hein Kötz zum Mittagessen im Grand Elysée, um ihm die Gründungspräsidentschaft anzutragen. Nach wenigen Wochen Bedenkzeit sagte er im Mai 199 zu. Kötz hatte sich zuvor schon viele Gedanken zur Reform der juristischen Ausbildung gemacht, man denke an das Ladenburger Manifest (JuS-Beiträge zu 2/1999) und hatte nun – in seinen Worten – „endlich Gelegenheit, nicht nur den Mund zu spitzen, sondern auch zu pfeifen“. Hein Kötz war ein Glücksfall für die Law School, sorgte er doch vom ersten Tag für die internationale Bekanntheit der Bucerius Law School.

 

Seit Verbindungen zu den Universitäten dieser Welt erwiesen sich insbesondere für die Schaffung des Auslandstrimesters als äußerst wertvoll. Währenddessen trieb Jürgen Büring, Jurist und Geschäftsführer der WHU seit ihrer Gründung 1984, ein rechtswissenschaftliches Komplementärpogramm an der WHU voran. Am Rande einer Veranstaltung im Hotel Atlantic traf Büring auf Lahnstein. Im Anschluss saßen die beiden noch beim Essen zusammen. Büring berichtete über sein rechtswissenschaftliches Programm an der WHU als Nukleus einer möglichen rechtswissenschaftlichen Fakultät und Lahnstein erzählte von der Idee einer Law School in Hamburg. Die ZEIT-Stiftung und Jürgen Büring blieben in Kontakt und die ZEIT-Stiftung bot ihm 1999 an, Gründungsgeschäftsführer der Law School zu werden. Die Pläne waren ambitioniert. Noch im Herbst 2000 sollte die Law School eröffnen. Denn das neue Jahrtausend sollte auch Beginn der ersten privaten Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland werden.

 

Eine besondere Rolle spielten auch Jens Jeep, der die Entwicklung des Curriculums koordinierte, und Dirk Mirow, der die Hochschulverwaltung aufbaute. Die beiden knüpften einen engen Kontakt zwischen der ersten Studierendenschaft und der Hochschulleitung. Zu den „Entrepeneuren“ der ersten Stunde unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehörten auch Maike Lütges, Anja Bring, Lars Otteken, Katja Trenschel, Michael Buchholz, Beate Rothe, Carsten Franke und Iris Kessler, die auch heute noch zum Erfolg der Law School beitragen.



Das Konzept

 

Um das Konzept „Law School“ besser kennenzulernen, besuchte Karsten Schmidt mit einem Mitarbeiter der ZEIT-Stiftung die LSE, Stanford, die NYU, Columbia und Berkeley. Die Dekane, mit denen man sich unterhielt, waren mitunter skeptisch, konnten die Besucher aus Europa nur ambitionierte Pläne, eine Farbbroschüre und Stiftungsvermögen vorweisen – an einem Gebäude und Lehrenden mangelte es noch. Durch die verschiedenen Eindrücke gewann das Programm langsam an Konturen. Früh war klar, dass alle Studierenden im Rahmen des Studiums Auslanderfahrung sammeln sollten. Zudem sollten wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen vermittelt werden. Das war ein Versprechen an Henning Voscherau, dessen Idee einer Handelshochschule nicht weiterverfolgt wurde.

 

Es sollte ein wirtschaftsjuristisches Studium werden. Horst Albach – für die Betriebswirtschaftslehre – und Carl Christian Freiherr von Weizsäcker – für die Volkswirtschaftslehre – erstellten ein Konzept. Man traf sich in der Zündholzfabrik in Lauenburg, einem Tagungszentrum der Friedrich-Naumann-Stiftung. Auf jeder juristischen Seite waren Karsten Schmidt, Hein Kötz und Jürgen Büring dabei. Während draußen friedlich die Elbe vorbeiplätscherte, rangen drinnen die Disziplinen um Programmtischen Einfluss und haben der Law School ihre heutige Gestalt.

 

Ein weiteres Kind der Zündholzfbarik war das Studium Generale und der freie Mittwochnachmittag. Die Studierenden sollten kritikfähig gemacht werden. Man wollte keine „Fachidioten“, sondern der Gesellschaft und anderen Disziplinen zugewandte Persönlichkeiten. Mit Holger Raulf gewann man für die Konzeptionierung des Studium Generale den äußerst gut vernetzten ehemaligen Leiter der Personalplanung und -entwicklung des Springer-Konzerns.

 

Der ursprüngliche Plan der Law School sah vor, dass auch ein LL.M. angeboten werden würde. Letzterer stellte sich aber zunächst als nicht umsetzbar heraus. Stattdessen wurde 2006 unser Masterprogramm ins Leben gerufen, das seitdem eine Internationalität und Interdisziplinarität auf unserem Campus komplettiert.

 

Der Name

 

Zunehmend stellte sich die Frage, wie die neue Institution heißen sollte. Unterschiedliche Namen waren im Gespräch. Die Bezeichnungen „Hamburg Law School“, „Gerd Bucerius Law School“ und „Gerd Bucerius International Law School“ wurden allesamt als zu sperrig oder zu hölzern verworfen.

 

Es wurde sich stattdessen auf eine Kombination aus dem Nachnamen desjenigen, dessen Vermögen Grundstock und Fundament der Institution ist, und der „Law School“ als programmatischem Wegweiser geeinigt. Der Zusatz „Law School“ sollte verdeutlichen, dass nicht der Verwaltungsbehemoth staatlicher rechtswissenschaftlicher Fakultäten Vorbild war, sondern die Anglo-amerikanische Lehre mit ihrer praxisnahen Ausbildung durch Moot Courts und ihrem kleineren Betreuungsschlüssel. Der Bestandteil „Law School“ formulierte zugleich einen Anspruch an Internationalität, obgleich das grundständige Studium weitgehend auf Deutsch gelehrt wird.



Der Campus

 

Probleme bereitete bis in das Jahr 1999 hinein die Suche nach einem geeigneten Standort. In Aussicht genommen wurde ein Gebäude am Gorch-Fock-Wall. Der Campus sollte mangels geeigneten Vorplatzes auf das Dach. Eine andere Überlegung war, die Law School in Harburg auf dem Gelände der TUHH anzusiedeln. Dort gab es ausreichend freie Flächen und eine Mensa, die die Stadt der ZEIT-Stiftung zur Miete oder zum Kauf anbot. Karsten Schmidt mahnte, dass Innenstadtnähe wichtig sei, um exzellente Lehrbeauftragte anzuziehen. Ebenso wurde ein Gelände in Wellingsbüttel am dorten Torhaus samt Shuttle zur Innenstadt in Betracht gezogen. Auch hier war die Entfernung zum Zentrum zu groß. Aus dem gleichen Grund schied auch ein Gelände vom NDR zwischen Rothenbaumchaussee und Mittelweg aus.

 

Im frühen Sommer 1999 wandte sich die Wissenschaftsbehörde an die ZEIT-Stiftung und berichtete, dass sich die Stadt von dem Gebäude der Botanik trennen wollte. Das botanische Institut sollte nach Klein-Flottbek umziehen, wo ein neues Gebäude errichtet werden sollte. Würde die ZEIT-Stiftung das Altgebäude an der Jungiusstraße erwerben, könnte man über die Hochschulbau-Finanzierung zusätzliche Mittel vom Bund bekommen. Michael Göring, Karsten Schmidt und Jürgen Büring machten sich auf zur Besichtigung. Das Gebäude litt unter Investitionsstau und überall lagen Hülsenfrüchte. Doch das Bauwerk strahlte eine gewisse Würde aus. Das Gelände war zentral gelegen und doch war dessen grüner Innenhof durch die beiden Seitenflügel vom hektischen Stadtleben abgeschirmt. Zudem bot es viel Fläche. So viel Fläche, dass Michael Göring der festen Auffassung war, man könne einige Teileuntervermieten. Überzeugt von der Geeignetheit der Immobilie konnten Asche, Göring und Büring die Wissenschaftssenatorin Krista Sager überzeugen, auf die anstehende Ausschreibung zu verzichten und das Grundstück der ZEIT-Stiftung zu verkaufen.

 

Die Bucerius Law School war in der Anfangszeit mehr Baustelle als Hochschule. Es fehlte an renovierten Flächen und an einer Mensa. Der Baulärm war zeitweise unerträglich und im Winter des ersten Jahres fiel in der Baracke auf dem Campus die Heizung aus, sodass die Temperaturen auf unter zehn Grad sanken. Die Vorlesungen fanden daher teilweise im Café Seeterrassen unter einer Discokugel statt. Am Anfang verblieb zudem noch die Pilzberatung des Botanischen Instituts im Gebäude, sodass mancher Besucher mit großen Waldpilzen in der Hand durch das Gebäude streifte.

 

Auch gab es Überlegungen, zusätzlich den Wasserturm in der Schanze zu erwerben. Dort, so hatte ein Architekt errechnet, könnte ein Studierendenwohnheim mit etwa 300 Apartments für die Bucerius-Studierendenschaft entstehen. Doch hätte dies die Verinselung der Studierenden gefördert. Die Hochschule sollte in die Gesellschaft hineinwirken und sich nicht von ihr abschotten. Die Pläne wurden nicht weiterverfolgt und in den Wasserturm zog ein Hotel.



Die ersten Studierenden und Lehrenden

 

Nachdem Idee, Gründungsteam, Konzept, Name und Gebäude feststanden, fehlte es nur noch an Studierenden und Lehrenden. Für das Auswahlverfahren vertraute man auf das Institut für Test- und Begabungsforschung (ITB), das bereits die Auswahl bei der Studienstiftung und der WHU verantwortete. Doch bevor die Studierenden ausgewählt wurden, fand im alten Hörsaal in der Rotunde im März 2000 noch ein anderes Auswahlverfahren statt. Auf die Ausschreibungen der Lehrstühle bewarben sich etwa 120 Professorinnen und Professoren, von denen rund ein Zehntel zum „Vorsingen“ eingeladen wurden. Bewerberinnen und Bewerber um einen Studienplatz waren eingeladen mitzuwirken, die professoralen Bewerberinnen und Bewerber unter die Lupe zu nehmen und ihre Bewertungen gingen nachfolgend in die Beratungen der Kommission ein. Viele der Studierenden, die sich beworben hatten, kamen und füllten den Hörsaal. Es galt schließlich, geeignete Professorinnen und Professoren zu finden, die einen unterrichten würden – wenn man denn die Zusage für einen Studienplatz erhielte.

 

Jörn Axel Kämmerer, Thomas Rönnau, Hanno Merkt, Christian Armbrüster und Doris König wurden schließlich ausgewählt und erhielten wenige Tage vor dem Festakt im Rathaus ihre Ernennungsurkunden. Im Mai folgte das schriftliche Auswahlverfahren für die Studienplätze in Stuttgart, Hamburg und Leipzig und im Juni fand das mündliche Auswahlverfahren auf dem Campus statt. Es ist im Wesentlichen identisch mit dem heutigen Verfahren. Der einzige Unterschied: Damals gab es noch kein Bewerberbier – fehlte es doch an einem älteren Jahrgang, der sich darum kümmerte. Nachdem Lehrende und Studierende feststanden, erfolgte im August 2000 die staatliche Anerkennung der Hochschule.



Weitere Fakultäten als Teil einer Bucerius Universität?

 

Nach der Gründung der Hochschule auf Familie Lahnstein das gesamte Kuratorium der ZEIT-Stiftung mit Partnern zum Abendessen ein. Lahnstein bat Göring, in einer After-Dinner-Speech die nächsten möglichen Schritte nach Gründung der Law School aufzuzeigen. Zu diesem Zeitpunkt ging man davon aus, dass die Law School nur 6 Mio. DM im Jahr als Zuschuss benötigen würde und somit viel freies Kapital für weitere große Projekte zur Verfügung stünde. Michael Göring sprach dann nach dem Abendessen über die Vorteile einer Fakultät für Governance, wie es sie in Harvard an der Kennedy School gibt. Helmut Schmidt erwiderte, es sei zwar eine wundervolle Idee, aber man solle vorsichtig sein und schauen, wie sich die Law School entwickle. Stattdessen könne man das Unterfangen als Summer School angehen. So wurde an dem Abend keine zweite Fakultät beschlossen, sondern die Bucerius Summer School on Global Governance geboren. Das war eine glückliche Fügung, denn die Law School entwickelte sich über alle Erwartungen hinaus: sowohl akademisch als auch hinsichtlich ihrer finanziellen Bedürfnisse. Die Idee der Governance-Fakultät war damit allerdings nicht aus der Welt. Einige Jahre später übernahm die Hertie-Stiftung das verantwortliche Governance-Team der ZEIT-Stiftung und gründete 2003 die Hertie School in Berlin.

 

Seitdem taucht die Idee einer zweiten Fakultät immer wieder auf. Interdisziplinarität wäre einfacher umsetzbar und Studierende würden auch außerhalb des Studium Generale einen Blick über den Tellerrand hinaus geboten bekommen. Doch Wachstum – selbst im Hochschulbereich – kann ein Unternehmen auch in Gefahr bringen und ist kein Selbstzweck, sodass derartige Schritte wohl abgewogen sein wollen. So bleibt die Bucerius Law School zunächst als monofakultäre Hochschule das Flaggschiff der Fördertätigkeit der ZEIT-Stiftung.



Der Gründungsanspruch als Verpflichtung

 

Natürlich ist die Gründungshistorie mit diesem Bericht nicht zu Ende erzählt. Ein Projekt wie die Bucerius Law School ist mit ihrer Schaffung nie fertig, sondern bildet sich fortwährend neu. Unserem Anspruch aus Gründungszeiten, einen Beitrag zu einer modernen rechtswissenschaftlichen Ausbildung zu leisten, den Wettbewerb unter den juristischen Fakultäten anzukurbeln und zum internationalen Diskurs in Lehre und Forschung beizutragen, muss jede Law School-Generation neu gerecht werden. Hierin liegt die wahre Herausforderung, wächst doch mit Erfolg auch die Verlockung der Bequemlichkeit. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir die Lehre fortentwickeln. Supervisions, ein Kleinlehrformat mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und vier Studierenden, könnten hier eine Innovation darstellen. Zudem müssen wir die Anforderungen auf dem Rechtsmarkt im Auge behalten: Werden die Digitalisierung, aber auch die Internationalisierung und Europäisierung des Rechts hinreichend im Curriculum abgebildet?


Ruben Rehr (Jg. 2010)

mit Unterstützung von Michael Göring, Hein Kötz, Karsten Schmidt, Jürgen Bering und Carsten Jungmann


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