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Karlsruhe im Rückspiegel

Doris König: Die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts über Verantwortung und fleißige Bienen


Prof. Doris König ist ehemalige Präsidentin der Bucerius Law School und war von 2014 bis 2015 Richterin und spätere Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Im Oktober haben wir sie für ein Gespräch auf dem Campus getroffen.


Letzte Woche wurden Sie offiziell aus Ihrem Amt als Bundesverfassungsrichterin verabschiedet. Wirkt das noch nach?

 

Das war ein besonderer Moment in meinem Leben. Dass der Bundespräsident so eine zugewandte Rede gehalten hat und ich das Große Bundesverdienstkreuz mit Schulterband und Stern bekommen habe, war schon erhebend. Die Wertschätzung, die ich vor Ort erfahren habe, hat mich sehr berührt.

 

Sie haben fast die höchstmögliche Amtszeit von zwölf Jahren ausgeschöpft. Erinnern Sie sich noch daran, als Sie das erste Mal für diese Rolle in Betracht gezogen wurden?

 

Ich erinnere mich an den Anruf sehr gut. Er kam im März 2014 von einer SPD-Abgeordneten, die ich aus dem Deutschen Juristinnenbund kannte und die mich gefragt hat, ob ich mir vorstellen könnte, Richterin des Bundesverfassungsgerichts zu werden. Es war klar, dass eine Frau die Kollegin Gertrude Lübbe-Wolff ersetzen sollte. Dabei hatte man wohl auch an mich gedacht. Ich dachte, ich schaue einfach mal, was passiert – Nein sagen sollte man nie.

 

Beim Interview in Berlin haben mich die Zuständigen zu meinem Werdegang und europarechtlichen Fragen interviewt. Ich wurde auch gefragt, warum ich mich als Präsidentin der Law School mit großem Gestaltungsspielraum denn ans Gericht begeben wolle, wo ich nur eine unter acht sein würde.

 

Was war Ihre Antwort?

 

Dass das Bundesverfassungsgericht das Größte ist, was es für eine deutsche Juristin gibt.

 

Daraus hört man eine gewisse Ehrfurcht. Haben Sie sich dem gewachsen gefühlt?

 

Das schon, aber mit gehörigem Respekt vor der Verantwortung und Macht, die man dort übernimmt. Man trifft Entscheidungen für viele Menschen, den Ablauf unserer Demokratie und die Einhaltung ihrer Regeln. Das sind Fragen, über die man lange nachdenken muss. Das habe ich mir aber zugetraut. Im kleineren Rahmen hatte ich auch schon hier an der Law School wichtige Entscheidungen getroffen.

 

Sind Sie nach einem Jahrzehnt auch froh, diese Verantwortung wieder abgegeben zu haben?

 

Jein! Man weiß von Beginn an, dass es entweder nach zwölf Jahren oder mit dem 68. Geburtstag endet und man danach noch so lange dient, bis die Nachfolge ins Amt tritt. Diese begrenzte Amtszeit ist eine kluge Regelung hier in Deutschland. Vor allem in den letzten fünf Jahren mit dem Senatsvorsitz, der Coronapandemie und den vielen wichtigen Verfahren hatte ich wirklich viel zu tun. Zum Beispiel die Entscheidung zur Schuldenbremse, die wie ein Paukenschlag gewirkt hat.

 

Gab es Fälle, die Sie besonders interessant fanden?

 

Von meinen eigenen Entscheidungen sind mir drei besonders im Gedächtnis geblieben. Einmal wäre da der Fall zur Fixierung in der psychiatrischen Unterbringung, in dem wir eine rechtliche Figur erfunden haben: die Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung. Dabei haben wir die Frage bejaht, ob eine 5-Punkt- bzw. 7-Punkt-Fixierung eine weitergehende Freiheitsentziehung als die ohnehin schon durch die Unterbringung bestehende darstellt. Spannend fand ich auch den Fall zur Vergütung von Gefangenen im Strafvollzug. Der war für mich wichtig, weil diese Menschengruppe keine gewichtige Lobby hat. Mein letztes Urteil wurde erst am 15. Juli 2025 verkündet. Es befasste sich damit, ob Deutschland eingreifen muss, wenn Amerikaner über die Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz bewaffnete Drohnen in den Jemen lenken und dort Menschen umkommen. Das war für mich ein Highlight, weil es sehr viel Völkerrecht einbezog. Mein Votum war über 400 Seiten lang.

 

Das klingt intensiv. Ist Ihnen ein Thema mal besonders nahegegangen?

 

Der Fall, der ethisch am meisten ins Eingemachte ging, war die Entscheidung zur Suizidhilfe. Wir haben entschieden, dass es ein Recht auf menschenwürdiges Sterben gibt, und die entsprechende Strafrechtsvorschrift für nichtig erklärt. Die Kirchen und Konservativen sind daraufhin natürlich auf die Barrikaden gegangen. Was ich aber wirklich verletzend fand, war der FAZ-Leserbrief eines ehemaligen Bundestagspräsidenten. Darin schrieb er, wir seien die »furchtbaren Juristen«. Dieser Vergleich mit Juristen aus dem Nationalsozialismus hat mich sehr geärgert. Wenn man Verfassungsrichterin ist, muss man sich aber auch unfairer Kritik stellen und sich ein dickes Fell zulegen. Man kann die Arbeit nicht machen, wenn man das zu sehr an sich heranlässt.

 

Gab es einen Moment, in dem Ihnen alles zu viel wurde?

 

Nicht direkt, aber die Jahre 2022 und 2023 waren die anstrengendsten in meinem ganzen Berufsleben. Es gab jeweils zum Jahresende Wechsel in der Besetzung, Ende 2022 die Eilsache zur Berlinwahl und 2023 die Wahlrechtsänderung. Das waren alles Dinge, die sehr schnell entschieden werden mussten. Als Senatsvoristzende habe ich bei jeder Verhandlung und Urteilsverkündung ein Eingangsstatement gegeben. Da wurde eins gerade fertig und ich musste schon das nächste schreiben! Dann war ich auch noch für die Überprüfung aller Pressemitteilungen des Zweiten Senats im Original und der englischen Übersetzung zuständig. Das waren zwei Jahre, in denen ich wirklich wenig Sonne gesehen habe.

 

Sie haben eben darüber gesprochen, dass Sie 2014 eine Frau ersetzen sollten. Verändert Geschlechterparität etwas in der Gerichtsarbeit?

 

In den Entscheidungen selbst denke ich nicht, dass es einen inhaltlichen Unterschied macht. Was sich aber ändert, ist der Umgang inner- und außerhalb des Beratungszimmers. Früher waren es immer Schneewittchen und die sieben Zwerge – also eine Frau und sieben Männer! Es ist positiv, dass gerade die SPD und die Grünen bei ihren Vorschlagsrechten sehr auf die Repräsentation von Frauen achten. Im Zweiten Senat haben wir aktuell sogar ein 5:3-Verhältnis mit den Frauen in der Überzahl.

 

Beim Vorschlagsrecht der Parteien in Deutschland bietet sich ein Vergleich mit den USA an, wo der Tod von Ruth Bader Ginsburg zu einem entscheidenden Wandel in der politischen Ausrichtung des Supreme Court geführt hat. Gibt es ähnliche Einwirkungen im deutschen Gerichtssystem?

 

Das Vorschlagsrecht hat bisher nicht zu einer Politisierung wie in den USA geführt. Man kann es zwar kritisieren, weil zum Beispiel die AfD völlig außen vor gelassen wird oder die FDP aktuell zwei Richter am Gericht hat, obwohl sie zurzeit nicht mehr im Bundestag vertreten ist. In der Praxis hat sich die Verteilung der Vorschläge und ohnehin die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl aber bewährt. Dadurch können sie Parteien eigentlich nur Personen vorschlagen, die auch im anderen politischen Lager konsensfähig sind. Am Bundesverfassungsgericht geht es sehr ausgewogen zu. In dem Moment, in dem wir zum Richter bzw. zur Richterin gewählt werden, müssen wir uns von allen Erwartungen freimachen, die möglicherweise damit verbunden sind. Es geht nur darum, die Verfassung auszulegen und anzuwenden. In juristischen Diskussionen geht es nicht darum, was man sich wünscht. Ich kann nicht in den Senat gehen und sagen: »Ich finde das paritätische Wahlrecht gut.« Das führt zu einem politischen Argument, keinem juristischen. Damit kann man sich im Gericht nicht durchsetzen.

 

Sie haben sich darauf bezogen, dass Sie Kritik auch persönlich getroffen hat. Hatten Sie jemals Angst, dass Sie nicht nur wörtlich, sondern tätlich angegriffen werden?

 

Eine ehemalige Kollegin wurde mal gestalkt. Man arbeitet in solchen Fällen mit dem Bundeskriminalamt zusammen, aber Personenschutz hat nur der Präsident des Gerichts. Ich als Vizepräsidentin hatte das also nicht, war aber eigentlich heilfroh darüber. Der Personenschutz begleitet Sie überallhin: zum Sport, zum Einkaufen, in den Urlaub. Von Angesicht zu Angesicht wurde ich auch nie bedroht. Vieles habe ich nicht gesehen und nicht gewusst, weil es in der Verwaltung abgefangen wurde, aber es gingen eine Menge beleidigender Schreiben ein. In den letzten Monaten wollte das Gericht in einem krassen Fall tatsächlich eine Strafanzeige stellen, womit ich einverstanden war. Ansonsten habe ich das aber weitestgehend verdrängt. Es gab auch eine Person, von der ich mir ein Lichtbild habe zeigen lassen, falls sie mir auf der Straße begegnet. Das war eine reine Vorsichtsmaßnahme. Es kann natürlich etwas passieren, das hat mich aber nicht so besorgt.

Als erst zweite Vizepräsidentin am Bundesverfassungsgericht sind Sie an der Hochschule – und sicherlich auch darüber hinaus – ein Vorbild, gerade für junge Frauen. Sind Sie es mitunter satt, über Feminismus zu sprechen?

 

Eigentlich nicht. Ich habe sogar manchmal das Gefühl, dass Emanzipation hier und da Rückschritte macht. Das möchte ich nicht verallgemeinern, aber ich beobachte bei einigen jungen Frauen, dass sie vor dieser Doppelbelastung durch Kinder und Karriere zurückschrecken. Man kann natürlich halbtags arbeiten oder nach der Geburt drei Jahre zu Hause bleiben, das gönne ich jedem! In dieser Zeit können aber auch Chancen vergeben werden. Am Ende muss man sich schon gut überlegen, was man möchte.

 

Sie wollen niemandem das persönliche Glück absprechen.

 

Absolut nicht. Es ist nur in unserem Ausbildungsweg so viel Energie, die in das Studium, die Examina und die ersten Berufsjahre fließt. Dass man gerade nach einem Kind eine Pause vom Beruf braucht, um sich auf diese neue Lebensphase einzustellen, verstehe ich gut. Man muss nur im Hinterkopf behalten: Wenn man zu lange komplett rausgeht oder halbtags arbeitet, ist man nicht mehr so sichtbar. Das ist auch heute noch so, da können Sie sagen, was Sie wollen! Einige Frauen geben sich mit Homeoffice zufrieden. Wenn Sie aber drei von fünf Arbeitstagen von zu Hause arbeiten und an den zwei Präsenztagen nicht einmal Zeit für einen Kaffee haben, weil sie alle Termine vor Ort auf diese Tage legen müssen, leiden die sozialen Beziehungen – gerade zu Entscheidungsträgern. Die lassen sich nicht anders vergleichbar aufbauen.

 

Und es ist leider immer noch so: Frauen werden gern als fleißige Bienen gesehen: »Ja, die macht daheim ihre Arbeit und sitzt da bis in die Nacht an ihren Akten, wenn die Kinder schon im Bett sind.« Wirklich gesehen werden sie dabei aber nicht. Genau deshalb wird mir dieses Thema auch nicht langweilig. Die Erfahrungen, die ich gemacht habe, gelten natürlich nicht mehr 1:1, weil sich die Zeiten zum Glück sehr verändert haben. Aber wenn ich jungen Frauen irgendwie Mut zusprechen kann, tue ich das gern.

 

2017 hatten Sie dem GERD eine Geschichte aus den Anfängen der Law School erzählt. Damals waren Sie mit Prof. Fehling in der Coffee Lounge und wurden dort für seine Sekretärin gehalten.

 

Das war wirklich gut (lacht)! Sowas hält sich hartnäckig. Aber ehrlicherweise ist es auch in meinem Kopf manchmal noch so. Es ist für Frauen mühsamer, die hohen Positionen zu erreichen. Wenn man also gerade Kinder bekommen hat, ist es natürlich besonders schwierig, alles unter einen Hut zu bringen. Man darf sich nur nicht zu lange zurücknehmen. Dann ist man raus.

 

Wie können junge Wissenschaftlerinnen dafür sorgen, ernst genommen zu werden?

 

Schlagfertigkeit! Ich weiß nur gerade nicht mehr aus dem Kopf, wie ich damals reagiert habe. Das und Präsenz zu zeigen, ist entscheidend.

 

Eine Kontroverse in diesem Jahr rund um eine Frau, die sogar in der Politik Wellen geschlagen hat, bezieht sich auf die Wahl Ihrer Nachfolge am Bundesverfassungsgericht. Anders als in den USA, wo man für die Wahl einer Neubesetzung des Supreme Courts eine einfache Mehrheit im Senat braucht, ist in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wie sehen Sie das deutsche Wahlverfahren im Licht des Falls Brosius-Gersdorf?

 

Ich glaube, wir sollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. In den vergangenen Monaten haben sich Kolleginnen und Kollegen darüber Gedanken gemacht, das gesamte Wahlverfahren zu verändern. Davon halte ich wenig. Das Verfahren, so wie es bisher gelaufen ist, hat sich im Großen und Ganzen bewährt. In diesem Fall hat die Wahl für besonders viel Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Kandidatin schon im Wahlausschuss selbst die Zweidrittelmehrheit bekommen hatte und die Wahl erst am Tag selbst abgesetzt wurde.

 

Streit über Kandidaten hat es auch früher schon gegeben, und es hat auch solche gegeben, die dann nicht zum Zug gekommen sind: Horst Dreyer zum Beispiel, der von der SPD für die Präsidentschaft vorgeschlagen worden war und den die CDU nicht wählen wollte. Damals ging es um seine Kommentierung zu Artikel 1. Das alles ist aber noch vor der tatsächlichen Wahl abgewendet worden – darin liegt der Unterschied. Diese Streitigkeiten um bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten hat es also früher schon gegeben, ihre Wahl wurde nur nicht erst in letzter Sekunde aufgehalten. Jede Kandidatin und jeder Kandidat muss aber damit rechnen, dass sie oder er nicht zum Zug kommt.

 

Also war es ein absoluter Ausnahmefall und es besteht kein Wiederholungsrisiko?

 

In diesem Fall schon. Ich glaube auch nicht, dass man die Wahl so viel anders gestalten kann. Vielleicht hat jemand eine kluge Idee, wie man sie tatsächlich verändern kann. Worüber sich, soweit ich das einschätzen kann, alle einig sind, ist die Zweidrittelmehrheit, die einen Konsens über politische Lager hinweg erforderlich macht. So sorgen wir dafür, dass das Bundesverfassungsgericht – anders als der Supreme Court in den USA – nicht politisiert wird. Ob man an den Vorschlagsrechten der Parteien, wie sie aktuell bestehen, festhalten sollte, ist eine andere Frage. Daran kann man in Zukunft bestimmt etwas ändern. An den Grundfesten des Wahlverfahrens wie der erforderlichen Mehrheit und der Wahl im Bundestag selbst sollte aber nicht gerüttelt werden. Die demokratische Legitimation der Richterinnen und Richter ist einfach höher, als wenn man nur im kleinen Wahlausschuss eine Zweidrittelmehrheit verlangen würde.

 

Ganz vermeiden lassen sich Vorfälle wie bei Frau Brosius-Gersdorf natürlich nicht. Was für mich besonders erschreckend war, ist die Art und Weise, wie diese Kontroverse durch die sozialen Medien derart ausarten konnte. Das war früher nicht so. Natürlich haben die Zeitungen darüber berichtet, wenn jemand umstritten war. Aber wie Frau Brosius-Gersdorf angegriffen worden ist, das war für mich einmalig und darf sich nicht wiederholen.

 

Hat dieser Vorfall das Vertrauen in die politische Neutralität des Gerichts verletzt?

 

Ich hoffe, dass es keinen Schaden genommen hat. Am Ende ist die Situation innerhalb von drei Monaten »repariert« worden und man hat eine neue Kandidatin gefunden, bei der niemand etwas »ausgraben« konnte. Alle, die sich künftig bereit erklären, für das Amt zu kandidieren, müssen sich wohl leider darauf einstellen, dass Angriffe über soziale Medien nicht ausgeschlossen werden können. Ich fürchte, das ist unsere Zeit.

 

Einen Fall wie Brett Kavanaugh aus den USA – dem im Rahmen seiner Ernennung zum Supreme Court mehrere Frauen sexuelle Belästigung vorgeworfen haben und der dennoch als Richter ernannt wurde – wird es in Deutschland also nicht geben?

 

Das lässt unser System aktuell einfach nicht zu. Genau durch die erforderliche Zweidrittelmehrheit sind wir insofern abgesichert. Um nochmal auf das Wahlverfahren und etwaige Änderungen zurückzukommen: Ich glaube nicht, dass es für das Vertrauen ins Gericht förderlich wäre, solche öffentlichen Anhörungen durchzuführen. Im Vorlauf zu solchen Terminen werden die Kandidaten ohnehin gecoacht und auf bestimmte Fragen vorbereitet. Die USA sind ein hervorragendes Beispiel dafür, dass das kein besonders gutes Vorgehen ist. Dort hat es fast etwas von einem politischen Wahlkampf? Dass sich alle Fraktionen ein Bild von einem Kandidaten machen können, findet bei uns ja statt – nur eben hinter den Kulissen. Der Vorgang wird nicht in die Öffentlichkeit gezerrt und jede Antwort kommentiert. Dabei sollten wir bleiben.

 

2017 haben Sie mit der damaligen GERD-Redaktion über die wenig diverse Zusammensetzung des Professoriums gesprochen. Gab es seitdem einen Positivtrend?

 

Schön ist, dass viele junge Professorinnen und Professoren in Juniorprofessuren nachgekommen sind. Wir waren damals mit dieser Position noch sehr vorsichtig, weil sich das Konzept erst langsam durchgesetzt hat. Als Privathochschule wollten wir erst einmal die staatlichen Universitäten und ihren Umgang damit beobachten. Wir haben aber sehr gute Erfahrungen damit gemacht! Das bringt immer wieder frischen Wind ins Professorium. Ich finde es aber auch schön, dass es nach wie vor Kollegen gibt, mit denen ich damals gemeinsam angefangen habe und die ganz viel Erfahrung mitbringen.

 

Nun sind Sie auch zurück in Hamburg. Wird man Sie wieder öfter auf dem Campus sehen?

 

Das weiß ich im Moment selbst noch nicht. Ich lege eine sechsmonatige Pause ein und werde eine Reise nach Australien und Neuseeland machen. Danach werde ich schauen, wie ich mich hier einbringen kann. Eine große Vorlesung werde ich nicht mehr geben, aber vielleicht ein Seminar oder Veranstaltungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zu wissen, wie Entscheidungen zustande kommen, hilft sicherlich bei der Wissensvermittlung.

 

Sind Sie stolz, wenn Sie auf Ihre bisherige Karriere zurückblicken?

 

Ich habe vieles geschafft, von dem ich mir nicht annähernd hätte vorstellen können, dass ich es jemals versuchen würde. Also … ja! Mittlerweile bin ich alt genug, um das zu sagen. Das ist schön.


Pauline Cruse (Jg. 2019)


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