Der diesjährige Bambi-Lehrpreisträger über aktuelle Herausforderungen für Dozenten
Als der Alumni-Verein mich bat, einen Text über meine Vorbilder im Studium zu verfassen, hielt ich mich zunächst für völlig ungeeignet. Mit dem Konzept „Vorlesung“ konnte ich als Student selbst wenig anfangen; bereits im ersten Semester meines Studiums in Münster besuchte ich nur eine einzige Vorlesung länger als die ersten Wochen. Wie sollte ich dann eine Person als akademisches Vorbild benennen?
Mit der Zeit dämmerte mir jedoch, dass mich meine persönlichen Erfahrungen vielmehr in die perfekte Lage versetzen: Erstens müssen die Professoren, an deren Veranstaltungen ich teilgenommen habe, sich in irgendeiner Weise ausgezeichnet haben. Schließlich boten mir ihre Vorlesungen einen Mehrwert an, obwohl mir die Lernmethode an sich nicht zusagte. Zweitens habe ich in den letzten Jahren mit eigenen Augen beobachten können, wie die Vorlesung – die klassische Unterrichtsform einer Hochschule – stetig an Beliebtheit einbüßt. Meine persönliche Abneigung für das auditive Lernen wurde immer weniger zum Einzelschicksal.
Über die Ursachen dafür lässt sich wohl nur spekulieren. Eines ist jedenfalls eindeutig: Die Zeiten, in denen der bedingungslose Besuch von Vorlesungen eine Selbstverständlichkeit war, sind vorbei. Dies mag man respektlos finden, aber es zwingt zu der Einsicht, dass jede Lehrveranstaltung im Kern ein Produkt ist, dessen Vorzüge den Studenten (als Kunden) vermittelt werden müssen, um es zu „verkaufen“. Was zeichnet aber ein hochqualitatives Lehrprodukt aus?
Aus Langeweile Spannung schaffen
Zu den Veranstaltungen, die ich im Studium regelmäßig besucht habe, zählten die Vorlesung von Professor Scheuch zum Gesellschaftsrecht, die von Professor Englisch zum Staatsorganisationsrecht und die Professor Wittreck zur Rechtssoziologie. Inhaltlich könnten diese Veranstaltungen sich kaum stärker unterscheiden und sie befinden sich fernab von meinem heutigen Tätigkeitsgebiet, dem (Wirtschafts-)Strafrecht. Außerdem rangieren diese Fächer bei Studenten selten auf den oberen Plätzen der Beliebtheitsskala. Doch ein guter Dozent kann auch ein vermeintlich langweiliges Rechtsgebiet spannend gestalten. Ich selbst unterrichte vorwiegend Vermögensdelikte, ein bei Studenten ähnlich missliebiges Fach. Daher muss ich mir ebenfalls besondere Mühe geben, die Vorzüge der genannten Vorlesungen in meinen eigenen Unterricht zu integrieren.
Die drei erwähnten Professoren eint eine Eigenschaft. Sie verstehen es, komplizierte (Rechts-)Fragen verständlich zu kommunizieren. Dies dürfte unstreitig das Wesenselement guter Lehre sein. Eine solche Leistung erfordert gute Vorbereitung. Nur wer ein Thema in der Tiefe durchdrungen hat, kennt die Schlüsselelemente, die er dem Zuhörer vermitteln muss. Mit der verständlichen Darstellung allein kann sich eine Lehrveranstaltung aber nicht begnügen, dies leistet schließlich schon ein guter Text.
Ein Dozent muss vielmehr den Trumpf mündlichen Unterrichts ausspielen: den menschlichen Faktor. Gestik, Mimik, Rhetorik, Humor und der persönliche Dialog mit den Zuhörern sind einem Autor verwehrt. Die soziale Note kann einer Veranstaltung den Mehrwert geben, den das geschriebene Wort niemals bieten kann. Dafür muss der Auftritt des Dozenten „besser“ sein als ein Text, wofür lebhafter Unterricht mit einprägsamen Beispielen und Anekdoten unerlässlich ist. Anderenfalls könnte diese Lehrform auf Dauer aussterben.

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