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Ewig Dein, Ewig Mein, Ewig Uns – und für alles andere gibt es den Ehevertrag?

Daniela Dreßler erklärt, wann Eheverträge sinnvoll sein können und warum sie nicht unromantisch sein müssen



Wann der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist und warum Eheverträge gar nicht so unromantisch sind – ein Plädoyer für den Ehevertrag.

 

„Eheverträge sind unromantisch!“ – so die wohl landläufige Meinung. Dabei ist das zu kurz gegriffen. Eheverträge sichern die Erwerbsgrundlage Selbstständiger und in Konstellationen mit Auslandsbezug bewahren sie vor bösen Überraschungen.

 

Brauche ich einen Ehevertrag? Wie immer gilt: Es kommt darauf an. Nicht jeder braucht ihn. Der Gesetzgeber hat mit der Ehe ein Regelwerk geschaffen, das auf viele Fragen eine Antwort parat hält. Nichtsdestotrotz sollte man sich fragen, ob dieses Regelwerk das richtige für die eigene Ehe ist. Selbstständigen Ehegatten ist dringend zum Abschluss eines Ehevertrags zu raten. Denn das vom Ehegatten betriebene Unternehmen – oder die vom Ehegatten betriebene Kanzlei – unterfällt im Falle der Scheidung dem Zugewinnausgleich. Kann ein Ehegatte den anderen nicht auszahlen, muss das Unternehmen möglicherweise veräußert werden. Nicht umsonst verpflichten viele Gesellschaftsverträge ihre Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrages. Nicht zwingend erforderlich ist es, Gütertrennung zu vereinbaren. Vielmehr können auch einzelne Vermögensgegenstände aus dem Zugewinn ausgenommen werden, etwa ein Unternehmen, Immobilien oder ererbtes Vermögen. Wenn es den Interessen der Ehegatten entspricht, können sie sogar weiterreichende Verpflichtungen vereinbaren als diejenigen, die gesetzlich vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere im Unterhalt. Sinnvoll ist ein Ehevertrag zudem in allen Fällen mit Auslandsbezug – etwa, wenn die Ehegatten im Ausland geheiratet haben oder beabsichtigen, ins Ausland zu ziehen. In solchen Konstellationen können sich unbekannte ausländische Regelungen einschleichen.

 

Und wie kommuniziert man den Wunsch nach einem Ehevertrag oder einer Ehevertragsberatung? Möglichst sachlich. Es hilft, sich zu vergegenwärtigen, dass jede Eheschließung Rechtsfolgen auslöst. Es ist sinnvoll und legitim, sich über diese Rechtsfolgen zu informieren und sie vertraglich anzupassen, soweit dies erforderlich ist. Im Übrigen zeugt es doch von besonders guter Kommunikationsfähigkeit, wenn Ehegatten auch über den „worst case“ sprechen können. Ein Ehevertrag sollte kein Tabu sein!


Daniela Dreßler (Jg. 2009) ist Alumna der Bucerius Law School und arbeitet als Rechtsanwältin bei Unger Rechtsanwälte. Die Hamburger Kanzlei ist auf nationales und internationales Familienrecht spezialisiert.


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