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Bewährte Förderung

Das Alumni-Bewerberstipendium



Das Studium an der Bucerius Law School ist keine Frage des Geldes. Alle Studienplätze werden ausschließlich nach Eignung und Talent vergeben – die finanzielle Situation der Bewerber spielt dabei keine Rolle. Aus diesem Grund bietet unsere Alma Mater ihren Studierenden eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten an. So wird sichergestellt, dass die hohen Studiengebühren niemanden von der Ausbildung ausschließen.

 

Aber wir alle, die wir das Bewerbungsverfahren durchlaufen haben, wissen: Die erste Hürde auf dem Weg an die Bucerius Law School stellt bereits der Auswahltest mit seinen Kosten dar. Hier kommt der Bucerius Alumni e.V. ins Spiel: Er trägt für wirtschaftlich schwache Bewerber die Kosten für Teilnahmegebühr, Englisch-Zertifikat sowie Anreise zu mündlichem und schriftlichem Auswahltest und der Englischprüfung. Keine potenziellen Studierenden sollen aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten von einer Bewerbung an der Bucerius Law School abgehalten werden. Um das sogenannte Bewerberstipendium des Vereins zu erlangen, müssen Bewerber nachweisen, dass ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, die mit dem Bewerbungsverfahren verbundenen Kosten selbst zu tragen. Voraussetzung ist weiterhin die tatsächliche Teilnahme am Auswahltest sowie der Nachweis entstandener Kosten. Zur Vereinfachung des Prozesses und um die Mittel, die von den Bewerbern zunächst selbst getragen werden müssen, zu begrenzen, koordiniert der Vorstand die Abrechnung mit der Bucerius Law School, sodass die Teilnahmegebühr für den Auswahltest und den Institutional TOEFL an der Bucerius Law School vom Alumni-Verein direkt an die Hochschule überwiesen werden.

 

Auf diese Weise konnten wir im diesjährigen Auswahlverfahren über 20 Bewerber unterstützen, von denen vier ein Studienangebot erhalten haben. Alle unterstützten Bewerber haben ihr Studium aufgenommen. Besonderer Dank gilt dem Studierendensekretariat und dem Language Department der Bucerius Law School, die stets sehr flexibel und hilfsbereit die Abwicklung des Bewerberstipendiums unterstützt haben. Ohne diese unkomplizierte Hilfe wäre es oftmals nicht möglich gewesen, in allen Fällen eine optimale Lösung für die Bewerber zu finden. Ausdrücklich hervorzuheben ist außerdem die großzügige finanzielle Unterstützung von Barclaycard, ohne die die Vergabe des Bewerberstipendiums in dieser Form nicht möglich wäre. Der gesamte Bucerius Alumni e.V. bedankt sich sehr herzlich!

 

Unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens 2017 haben die Vorbereitungen für das Bewerberstipendium 2018 begonnen. Der Bucerius Alumni e.V. wird auch im nächsten Jahr möglichst vielen Bewerbern die Teilnahme am Auswahlverfahren der Bucerius Law School ermöglichen und so weiterhin auch während des Bewerbungsverfahrens die Chancengleichheit unter den Bewerbern wahren.


Lena Färber (Jg. 2005)


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