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Autonomie im Recht

Forschungsförderung durch den Alumni-Verein



Am 29. und 30. April begegneten sich Professor/innen, Nachwuchswissenschaftler/innen und Studenten im Moot Court der Bucerius Law School zum gemeinsamen Gespräch über „Autonomie im Recht“. Unter diesem Oberthema stand bereits die Ringvorlesung des akademischen Jahres 2014/2015, in deren Vorlauf 16 Sprecher/innen vor großer Runde referiert hatten. Mit dem Rundgespräch konnte ein besonderer Raum für die Vertiefung von ausgewählten Einzelfragen eröffnet werden. Nicht um Publikation, sondern um Diskussion ging es Christian Bumke und mir dabei: in einem Format, das nicht zwischen Podium und Publikum unterschied, sondern allen Teilnehmer/innen auftrug, miteinander beharrlich und ringend ins Gespräch zu kommen.

 

Leider sind solche Formate viel zu selten. Das hat einen einfachen Grund: Forschung ohne Publicity-Erwartungen und Output-Druck hat es schwerer, einen Förderer zu finden. Daher hat der Alumni-Verein ein besonderes Zeichen gesetzt, als er der Hochschule zu ihrem 15-jährigen Bestehen auch dieses Geschenk machte: die Förderungszusage über 10.000 Euro für die Ausrichtung des damals schon von „erträumten” Rundgesprächs.

 

Natürlich hatten wir die Hoffnung, dass ein Format, das uns so attraktiv und erstrebenswert erscheint, auch für unsere Kolleg/innen Grund genug wäre, um zwei Tage lang einmal das Alltägliche hinter sich zu lassen und die Bucerius Law School zu einem Ort lebendiger Wissenschaft zu machen. Der Zuspruch, den wir dann erfahren haben, überstieg unsere Erwartungen aber doch noch. Es gab keine und denen, den wir dabei haben wollten, der nicht das Möglichste daran gesetzt hat, um die Teilnahme zu ermöglichen: Stefan Magen (Bochum), Dan Wielsch (Bonn) und Gerhard Wagner (Berlin) brachten die Perspektiven der Spieltheorie, der Systemtheorie und der ökonomischen Analyse ein. Mit Marietta Auer (Gießen) und Nils Jansen (Münster) waren die Rechtsphilosophie und die Rechtsgeschichte vertreten. Die Geschlechterforschung fand mit Ute Sackofsky (Frankfurt) und Michael Grünberger (Bayreuth) Gehör und die dogmatische Annäherung leisteten Margarete Schuler-Harms (Hamburg), Bettina Heiderhoff (Münster), Peter Mankowski (Hamburg) und Nina Dethloff (Bonn). Mit dabei waren Nachwuchswissenschaftler/innen und Studenten der Bucerius Law School sowie aus Berlin und Frankfurt.

 

Am Ende dieser zwei dichten Tage blieb nicht nur beglückende Gefühl vielfältiger Einsichten und wichtiger Begegnungen, sondern auch die Freude darüber, an einer Institution zu lehren und zu forschen, die aus ihrer Mitte heraus ein solches besonderes Gespräch leichthin ermöglicht hat. Das Thema „Autonomie im Recht“ wird die Bucerius Law School noch weiter begleiten. Wenn es uns gelingen sollte, dazu ein Graduiertenkolleg einzurichten, so ist dies auch der Verdienst des Bucerius Alumni-Vereins.


Professor Anne Röthel (Lehrstuhl Privatrecht I)


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